18
November
2014

Die Geschichte der Kinderrechtskonvention

Kinderrechte 2

Die UN-Kinderrechtskonvention stellt neben der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ ein weiteres umfassendes, für alle Vertragsstaaten völkerrechtlich verbindliches Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte dar. In der Kinderrechtskonvention wird den speziellen Bedürfnissen der Kinder als besonders schutzbedürftige Gruppe Rechnung getragen. In 54 Artikeln werden darin jedem Kind (in der Kinderrechtskonvention wird eine Frau und ein Mann unter 18 Jahren als „Kind“ bezeichnet) grundlegende politische, soziale, ökonomische, kulturelle und bürgerliche Rechte zugesichert. Erstmalig wird damit jedes Kind als selbstständiger Träger von Rechten anerkannt und respektiert.

Die folgenden vier Leitprinzipien liegen der Kinderrechtskonvention zugrunde:

Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung: Das Recht auf Gleichbehandlung aller Kinder (unabhängig von Hautfarbe, Herkunft, Staatsangehörigkeit, Sprache, Geschlecht, Religion etc.).

Vorrangigkeit des Kindeswohls: Das Grundprinzip der Orientierung am Kindeswohl („best interest of the child“) verlangt, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes im Vordergrund steht.

Sicherung von Entwicklungschancen: Das Grundprinzip besagt, dass jedes Kind ein Recht auf bestmögliche Entwicklungschancen hat.

Berücksichtigung des Kindeswillens: Kinder haben das Recht darauf, dass sie zu allen sie betreffenden Angelegenheiten ihre Meinung äußern können, und dass diese auch entsprechend berücksichtigt wird.

Am 20. November 1989 wurde die „Konvention über die Rechte des Kindes” von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen und bis heute von mehr als 190 Staaten weltweit unterzeichnet und ratifiziert. Dadurch haben sich diese Staaten verpflichtet, die Kinderrechtskonvention in ihrer nationalen Gesetzgebung umzusetzen und ihre Einhaltung sicherzustellen.

Die Kinderrechtskonvention ist demnach ein internationaler Vertrag mit dem Ziel, die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen weltweit zu verbessern. Sie erkennt Kinder und Jugendliche als TrägerInnen grundlegender Rechte an und verpflichtet Staaten, diese Rechte auch tatsächlich zu garantieren.

Kinder und Jugendliche müssen vor Gewalt und Ausbeutung geschützt werden, sie müssen ausreichend versorgt werden (mit Nahrung, Wohnung, Bildung etc.) und sie haben ein Recht darauf, ihre Meinung zu äußern und eine Antwort zu bekommen. Dazu müssen die Regierungen die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Dabei dürfen nur Gesetze beschlossen werden, die den Grundideen der Kinderrechtskonvention entsprechen.

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