Archiv des Autors: sjensen

9
Dezember
2014

Kinderrechte aus der Sicht von Kindern

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„Sag deine Meinung“ – Kinderrechte aus der Sicht von Kindern

Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der Kinderrechte haben sich SchülerInnen in der NMS Karl Morre gemeinsam mit der Schulsozialarbeit umfassend mit dem Thema befasst. Einige Sichtweisen und Perspektiven werden folgend vorgestellt.

„Ich  finde es ganz wichtig, dass es die Kinderrechte gibt, denn Kinder haben dieselben Probleme wie alte Leute, denn sie haben keine Lobby, das heißt sie können sich selber nicht verteidigen und sie können nicht für sich selber einstehen, umso wichtiger ist es, dass ihre Rechte für alle gültig sind und fixiert sind […] Ich würde mir wünschen, dass die Kinder ihre Rechte selber formulieren dürfen und nicht fixiert kriegen von Erwachsenen, dass Kinder sagen was sie brauchen und was sie sich wünschen […]“ (Lehrerin, NMS 2014)

Das Zitat einer Lehrerin zeigt auf, dass die Partizipation von Kindern vor allem in Angelegenheiten, die die Kinder betreffen, noch mehr fokussiert werden muss. Kinder sollen und dürfen ihre Rechte selbst formulieren und vor allem auch darüber Bescheid wissen. In der Einzelarbeit mit einem Jungen (12 Jahre) wird dieser Forderung nachgegangen und ein eigenes „Kinderrechte-Gesetz“ aus der Sicht des Jungen verfasst. Die Frage, die als Aufgabe für diese kreative und phantasievolle Auseinandersetzung mit dem Thema Kinderrechte gestellt wurde, war „Was brauchst du/brauchen Kinder, damit es dir/ihnen gut geht und du/sie sich wohl fühlen?“ Das Ergebnis ist folgendes „Kinderrechte-Gesetz“ aus seiner Sicht.

 

                                   Wir haben das Recht…

  • zu spielen (z.B. im Jugendzentrum Drehfußball spielen)
  • das zu sagen, was wir glauben
  • auszureden, wenn wir sprechen
  • im Unterricht mitzureden (z.B. wenn wir aufzeigen)
  • mitzuentscheiden (z.B. bei Aktivitäten oder bei den Fortgehzeiten)
  • auf Freunde
  • auf Respekt und freundlichen Umgang
  • darauf, dass man ehrlich zu uns ist
  • auf Hilfe (Geld, bei Streit, bei Krankheit)
  • darauf, gesund zu sein
  • darauf, nicht beleidigt und nicht geschlagen zu werden
  • auf Essen und Trinken

 

Aus den, in der Schule und von SchülerInnen geführten, Interviews zum Thema Kinderrechte geht hervor, dass sich viele SchülerInnen mehr Mitsprache in schulischen aber auch familiären Belangen wünschen würden. Ebenso zeigt sich aber auch, dass bei vielen SchülerInnen die Kinderrechte nicht bekannt bzw. nicht bewusst sind. Das wiederum zeigt, dass es mehr Information und Aufklärung zum Thema Kinderrechte braucht. Ein Thema, dass einige SchülerInnen sehr bewegt, ist Hilfe und Unterstützung bzw. Schutz vor Gewalt an Kindern. Themen, die oft die Lebenswelt der SchülerInnen sind. Hier werden Bedürfnisse z.B. nach einem geschützten Raum oder einer liebevolle Bezugspersonen sichtbar. Umso wichtiger ist die Sensibilisierung und Aufklärung.

Die umfangreiche Auseinandersetzung mit dem Thema Kinderrechte und die daraus resultierenden Ergebnisse wurden beim Elternabend in der Schule präsentiert und sollten die Kinderrechte aus der Perspektive von Kindern aufzeigen.

 

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2
Dezember
2014

Ein Erfahrungsbericht des Projektes „Offener Bücherschrank“

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Seit anderthalb Jahren gibt es in einer NMS im Bezirk Gries das Projekt „Offener Bücherschrank“. Es wird von der Schulsozialarbeit organisiert und durchgeführt. BücherpatInnen, die sich freiwillig für die Verwaltung und Ordnung des Schrankes melden konnten, waren in diesen zwei Jahren sehr kreativ und aktiv als BücherpatInnen in der Schule unterwegs. Sie stellten sich in allen Klassen vor und präsentierten noch einmal die Idee des Offenen Bücherschrankes.

Das Konzept ist einfach und originell: Jede/r darf Bücher in den Bücherschrank geben und jede/r darf Bücher mitnehmen. Der Bücherschrank steht in der Schule am Gang und ist so für jede/n SchülerIn der Schule leicht zugänglich.

Die zentrale Idee dahinter ist es, den Zugang zu Büchern für die SchülerInnen zu erleichtern und das Lesen und vor allem auch den Erwerb der Erstsprache zu fördern.

Die BücherpatInnen haben sich in diesen zwei Jahren darum gekümmert, dass neue Bücher bestellt werden, diese gestempelt und eingeordnet werden und alte Bücher aussortiert werden. Sie stellten eine Bücherbestandsliste zusammen, entwarfen eigene Lesezeichen und beteiligten sich kreativ an der Gestaltung des Bücherschrankes. Es wurde vor allem immer darauf geachtet Bücher in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung zu stellen. So konnten die BücherpatInnen wichtige persönliche und soziale Kompetenzen z.B. Verantwortung übernehmen, Präsentationstechnicken, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit uvm. für sich erwerben.

Den Abschluss des Schuljahres krönte eine Übergabe an die neuen BücherpatInnen. Da die bisher tätigen BücherpatInnen nun in der 4. Klasse sind und die Schule verlassen, haben sie die Idee gehabt ein Bewerbungsverfahren für neue BücherpatInnen zu machen. Sie gingen erneut durch die Klassen und fragten das Interesse der SchülerInnen ab. Anschließend wurden die interessierten SchülerInnen zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Dafür haben die BücherpatInnen einige Fragen vorbereitet, die ihnen wichtig sind. Selbstbewusst und selbstsicher führten sie die Gespräche und notierten sich wichtige Dinge. Der Andrang und das Interesse BücherpatIn zu werden waren groß. Nach insgesamt drei Schulstunden Bewerbungsgespräche führen haben sich die BücherpatInnen beraten und sich für zwei neue BücherpatInnen entschieden. Sie wählten einen Jungen und ein Mädchen, die beide sehr überzeugend und interessiert waren. Einige Zeit später fand dann die Übergabe statt, bei der die beiden neuen BücherpatInnen noch einmal eine kleine Einschulung bekamen.

Zur Belohnung für ihre gute Arbeit bekamen die BücherpatInnen Einkaufsgutscheine vom Direktor und ein positives Feedback von der Schulsozialarbeit.

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28
November
2014

Was sagt der Kinderrechte-Ausschuss der UNO zu der kinderrechtlichen Situation Österreichs?

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Der Kinderrechte-Ausschuss der UNO zeigt in den „Concluding Observations“ einen Querschnitt durch die kinderrechtliche Situation Österreichs. Im letzten Bericht 2012 gab es Lob, aber auch eine Menge Tadel. Positiv hervorgehoben werden z. B. die Verankerung einiger Kinderrechte in der Verfassung, die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre sowie Gesetzesmaßnahmen wie die Novelle des Strafgesetzes, wodurch Kinder besser vor (sexueller) Gewalt geschützt werden sollen.

Während die präventiven, kurativen und Substitutions-Programme zur Kenntnis genommen werden, ist der Ausschuss besorgt über das bei Kindern im Vertragsstaat anzutreffende hohe Ausmaß des Missbrauchs von Alkohol, Tabak, Cannabis und anderen illegalen Drogen, sowie von Depressionen und Fettleibigkeit, oft aufgrund von Armut, Gewalt, dysfunktionalen Familien und der Unfähigkeit der Eltern, mit ihren Kindern zurechtzukommen. Er ist auch besorgt über den Mangel an Betreuungs- und Rehabilitationsprogrammen, womit diese problematischen Situationen bewältigt und die davon betroffenen Kinder unterstützt werden könnten.

Der Ausschuss empfiehlt, seine Anstrengungen zu verstärken, um die Bedürfnisse von Kindern aus dysfunktionalen Familien wahrzunehmen und Maßnahmen zur Minderung der von derartigen familiären Verhältnissen ausgehenden psychischen Auswirkungen und zum Ausbau von Betreuungs- und Rehabilitationsprogramme für Kinder zu ergreifen, die unter der Sucht nach Alkohol, Tabak, Cannabis und anderen illegalen Drogen beziehungsweise unter Depressionen und Übergewicht leiden.

Weiters stellt der Ausschuss mit Besorgnis fest, dass ein Mangel an staatlich finanzierten frühkindlichen Betreuungseinrichtungen für Kinder unter fünf Jahren besteht und dass es regionale Unterschiede hinsichtlich der Verfügbarkeit, Kosten und Öffnungszeiten der vorschulischen Erziehungseinrichtungen gibt. Auch ist er besorgt, dass das parallele Schulsystem, welches die Ausbildung nach der Grundschule einerseits in einen beruflichen und andererseits in einen allgemeinen Bildungsweg aufteilt, Migrantenkinder benachteiligt. Außerdem ist der Ausschuss besorgt über das Fehlen einer umfassenden Strategie und Gesetzgebung zu einer integrativen Bildung.

Der Ausschuss empfiehlt Maßnahmen für einen leistbaren und flächendeckenden Zugang zu entsprechender frühkindlicher Betreuung und vorschulischer Erziehung ergreifen. Er empfiehlt auch, der Vertragsstaat möge seine Anstrengungen verstärken, um Kindern mit Migrationshintergrund Chancengleichheit in der Bildung zu ermöglichen, mitunter durch besondere Fördermaßnahmen zur Reduzierung von Sprachbarrieren, und die Einführung eines Integrationssystems für den Bereich der öffentlichen Pflichtschulen in Erwägung zu ziehen, wie von der unabhängigen Expertin im Bereich der kulturellen Rechte. Der Ausschuss empfiehlt ferner, dass der Vertragsstaat eine umfassende Strategie und Gesetzgebung zu einer integrativen Bildung einführen möge.

FAZIT: Auch wenn bereits viel passiert ist, so bleibt noch einiges zu tun!

Link zum vollständigen Bericht: hier!

Link zum Originaltext: UN-Konvention über die Rechte des Kindes

Original Englisch

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25
November
2014

Aktueller Stand der Kinderrechte

 

Auch die  Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs widmen den Kinderrechten auf ihrer Homepage einen besonderen Schwerpunkt.  Die Kinderrechte werden – wie unten dargestellt – auf anschauliche Weise verständlich erklärt, wobei auch die Bedeutung der Familie hervorgehoben wird.

„Kinderrechte sind das, was Kinder brauchen, damit es ihnen gut geht“.

Mit diesem Zitat eines 8jährigen Teilnehmers an einem Kinderrechteworkshop lässt sich der Inhalt der Kinderrechtskonvention kurz und prägnant zusammenfassen. Die Kinderrechte lassen sich thematisch in drei große Gruppen einteilen:

Versorgungsrechte: Zu den Versorgungsrechten zählen zum Beispiel das Recht auf angemessenen Lebensstandard (einschließlich Nahrung und Unterkunft), auf Zugang zu Gesundheitsdiensten, und auf Bildung.

Schutzrechte: In die Gruppe der Schutzrechte fallen zum Beispiel das Verbot jeglicher Form von Gewalt gegen Kinder und der Schutz vor sexueller und wirtschaftlicher Ausbeutung.

Beteiligungsrechte: Die Beteiligungsrechte besagen, dass Kinder das Recht auf eine eigene Meinung haben, das Recht sich zu versammeln, ebenso wie ein Recht auf soziale Integration und das grundsätzliche Recht auf Partizipation in allen Angelegenheiten, die Kinder betreffen.

Ein wesentlicher Aspekt in der Kinderrechtskonvention ist auch die Bedeutung der Familie. Die Eltern sollen in ihrer Eigenverantwortung gestärkt und unterstützt werden (z.B. auch durch ausreichende Kinderbetreuungseinrichtungen); das Recht aller Kinder, mit ihren Familien zusammenzuleben (Familienzusammenführungen) ist ebenso in der Konvention enthalten, wie das Recht des Kindes auf beide Elternteile, wenn diese getrennt leben.

Anlässlich des 25jährigen Jubiläums der UN-Konvention der Kinderrechte und der in Graz stattfindenden Gala der Kinderrechte haben Grazer Schülerinnen ihre Vorstellungen in Bezug auf die Kinderrechte malerisch umgesetzt. Die Bilder werden auch auf der Gala ausgestellt.

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20
November
2014

Österreich und Kinderrechte

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Am 6. August 1992 hat Österreich durch Hinterlegung der Ratifikationsurkunde bei der UN die Kinderrechtskonvention ratifiziert. Am 5. September 1992 ist sie in Österreich formal in Kraft getreten.

Am 20. Jänner 2011 hat der österreichische Nationalrat beschlossen, einen Teil der Kinderrechte in etwas abgeschwächter Form in die Bundesverfassung aufzunehmen. Damit haben beispielsweise das Recht auf Gleichbehandlung behinderter Kinder oder das Recht auf gewaltfreie Erziehung Verfassungsrang erlangt. Somit wurde ein sichtbares Signal gesetzt, um den Stellenwert von Kindern in unserer Gesellschaft zu stärken.

Die Kinderrechtskonvention ist demnach so etwas wie eine Anwältin für die Interessen der Kinder und Jugendlichen. Aber AnwaltInnen brauchen MandantInnen, also Menschen, die ihre Rechte einfordern. Und da man nur ein Recht einfordern kann, das man auch kennt, ist es besonders auch für Kinder und Jugendliche wichtig, die Kinderrechtskonvention zu kennen und ein wenig über die Geschichte der Kinderrechte zu wissen. Die Stellung von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft hat sich über die Jahrhunderte stark gewandelt und die Idee, dass Kinder nicht erst als Erwachsene Anspruch auf Respekt und Anerkennung ihrer Kompetenz haben, ist noch gar nicht so alt.

Das Bundesministerium für Familien und Jugend hat anlässlich des 25jährigen Jubiläums ein eigenes Info-Portal für Kinderrechte eingerichtet und die Broschüre „Die Rechte von Kindern und Jugendlichen“ neu aufgelegt. Gleichzeitig wurde von den österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familien und Jugend und dem ORF als Medienpartner zu einem Kreativwettbewerb für einenKinder-Rechte-Spot eingeladen. Dadurch wird zum Ausdruck gebracht, dass Kinder als Träger eigenständiger Rechte vermehrt in der Gesellschaft wahrgenommen werden.

Die 30-Sekunden-TV-Spots setzten folgende Themen besonders treffend in Szene:

Kinder und Jugendliche haben Rechte

Der Traum von einer kinderfreundlichen Welt

Recht auf eine gewaltfreie Kindheit

Von der Wettbewerbsjury wurden zu jeder der drei Kategorien ein „Kinder-Rechte-Spot“ prämiert.

 

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18
November
2014

Die Geschichte der Kinderrechtskonvention

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Die UN-Kinderrechtskonvention stellt neben der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ ein weiteres umfassendes, für alle Vertragsstaaten völkerrechtlich verbindliches Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte dar. In der Kinderrechtskonvention wird den speziellen Bedürfnissen der Kinder als besonders schutzbedürftige Gruppe Rechnung getragen. In 54 Artikeln werden darin jedem Kind (in der Kinderrechtskonvention wird eine Frau und ein Mann unter 18 Jahren als „Kind“ bezeichnet) grundlegende politische, soziale, ökonomische, kulturelle und bürgerliche Rechte zugesichert. Erstmalig wird damit jedes Kind als selbstständiger Träger von Rechten anerkannt und respektiert.

Die folgenden vier Leitprinzipien liegen der Kinderrechtskonvention zugrunde:

Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung: Das Recht auf Gleichbehandlung aller Kinder (unabhängig von Hautfarbe, Herkunft, Staatsangehörigkeit, Sprache, Geschlecht, Religion etc.).

Vorrangigkeit des Kindeswohls: Das Grundprinzip der Orientierung am Kindeswohl („best interest of the child“) verlangt, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes im Vordergrund steht.

Sicherung von Entwicklungschancen: Das Grundprinzip besagt, dass jedes Kind ein Recht auf bestmögliche Entwicklungschancen hat.

Berücksichtigung des Kindeswillens: Kinder haben das Recht darauf, dass sie zu allen sie betreffenden Angelegenheiten ihre Meinung äußern können, und dass diese auch entsprechend berücksichtigt wird.

Am 20. November 1989 wurde die „Konvention über die Rechte des Kindes” von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen und bis heute von mehr als 190 Staaten weltweit unterzeichnet und ratifiziert. Dadurch haben sich diese Staaten verpflichtet, die Kinderrechtskonvention in ihrer nationalen Gesetzgebung umzusetzen und ihre Einhaltung sicherzustellen.

Die Kinderrechtskonvention ist demnach ein internationaler Vertrag mit dem Ziel, die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen weltweit zu verbessern. Sie erkennt Kinder und Jugendliche als TrägerInnen grundlegender Rechte an und verpflichtet Staaten, diese Rechte auch tatsächlich zu garantieren.

Kinder und Jugendliche müssen vor Gewalt und Ausbeutung geschützt werden, sie müssen ausreichend versorgt werden (mit Nahrung, Wohnung, Bildung etc.) und sie haben ein Recht darauf, ihre Meinung zu äußern und eine Antwort zu bekommen. Dazu müssen die Regierungen die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Dabei dürfen nur Gesetze beschlossen werden, die den Grundideen der Kinderrechtskonvention entsprechen.

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13
November
2014

Kinderrechte-Musiktheater

Anlässlich des Jubiläums 25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention veranstaltet(e) die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark mit dem Musiktheater

 

„Kinder haben Rechte, auch im Netz“

 

eine Tour durch die Steiermark – Stationen 2014 waren Graz und Bruck-Mürzzuschlag. Die Schüler/innen und Lehrer/innen waren begeistert!

 

 

Warum veranstaltet(e) die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark diese Kinderrechte-Musiktheater-Tour?

 

Kinder und Jugendliche angemessen über ihre Rechte informieren, mit ihnen über Themen sprechen, die sie bewegen: Das ist Anliegen und auch gesetzlicher Auftrag der kija Steiermark, die auf Basis des Steiermärkischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes und der UN-Kinderrechtskonvention arbeitet. Aus dieser Arbeit wird immer wieder deutlich, dass Kinder oft nicht genau wissen, was Recht ist und was Unrecht, wann sie nein sagen dürfen und wann es zu handeln bzw. eine Handlung zu unterlassen gilt. Das führt zu Verunsicherung. Besondere Gefahren birgt dabei das Internet. Kinder sind im Umgang mit Smartphone, Computer und Internet oft unbedarft, können Risiken nicht richtig abschätzen und in der Folge sich selbst und anderen schaden. Bereits 41 Prozent der 3 bis 6-Jährigen nutzen das Internet regelmäßig (ÖIAT-Studie 2013), meist völlig uninformiert.

Mit dem Musiktheaterstück „Kinder haben Rechte, auch im Netz“ möchte die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark einen Beitrag zur Bewusstseinsbildung leisten und versteht dieses Musical als Impuls, dem eine weitergehende Auseinandersetzung mit den aufgezeigten Themen folgen sollte. Zur Vor- und Nachbereitung in der Klasse und zur individuellen Unterstützung bei Fragen und Problemen wird auf die vielfältigen Begleitangeboten der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark verwiesen (www.kinderanwalt.at).

 

Worum geht’s in diesem Musical?

Im Stück werden Kinderrechte (z.B. das Recht auf Schutz vor Gewalt, das Recht auf Freizeit und Spiel, das Recht auf das eigene Bild), der Umgang mit Social Media und Internet und ein gelungenes Miteinander im Klassenverband kindgerecht auf die Bühne gebracht. Lena, eine der Hauptdarstellerinnen, erweckt mit ihrem „KinderRechteKoffer“ und ihrer Zivilcourage bei ihren Mitschüler/innen großes Interesse. Gemeinsam lernen sie Kinderrechte kennen und erfahren, was sie (nicht) bedeuten, und entdecken wie man Mobilephones sinnvoll einsetzt.

 

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Woher kommt das Musical und für wen ist es geeignet?

Komponist und Autor dieses Stücks ist Christoph Rabl, der auch als einer der Schauspieler/innen auf der Bühne steht. Mit seiner Theatergruppe „Traumfänger“ ist er bereits seit vielen Jahren in Sachen Kinderrechte in ganz Österreich unterwegs und konzipiert in Zusammenarbeit mit den Kinder- und Jugendanwaltschaften immer wieder neue Stücke.

 

Das Musiktheater ist für Kinder ab der 1. bis zur 6. Schulstufe.

 

Wie lange dauert das Musical und was wird zudem geboten?

Das Musical dauert in etwa 60 Minuten. Nach dem Musical gibt es für die Kinder die Möglichkeit, mit den Sängerinnen und Sängern des Musicals zu plaudern und Autogrammkarten signieren zu lassen. Das ist bei den bisherigen Vorstellungen bei den Kindern sehr gut angekommen.

Außerdem liegen für die Kinder und die Begleitpersonen am Informationsstand der kija Steiermark interessanten Broschüren, Folder, Karten etc. zum Thema Kinderrechte zur Mitnahme bereit.

 

Wie hoch sind die Kosten pro Kind?

Es wird pro tatsächlich anwesendes Kind ein Kostenbeitrag von € 2,00 eingehoben.

 

Wird es 2015 wieder eine Tour geben und kann man sich dafür schon vormerken lassen?

Auch im Jahr 2015, in dem die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark ihr 20jähriges Bestehen feiert, wird es eine Tour geben. Wohin sie genau führt, wird unter anderem von der Nachfrage in den Bezirken abhängen. Wenn Sie also Interesse daran haben, das Kinderrechte-Musiktheater mit den Ihnen anvertrauten Kindern in Ihrer Bezirkshauptstadt zu sehen, dann teilen Sie das der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark mit und lassen Sie sich dort unverbindlich vormerken. Sie erhalten dann vorab eine Einladung mit allen Terminen und werden bei der Anmeldung bevorzugt behandelt.

 

 

Kontaktdaten

Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark

Paulustorgasse 4/III

8010 Graz

T 0316/877-4921

F 0316/877-4925

E kija@stmk.gv.at

www.kinderanwalt.at

 

 

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28
Oktober
2014

Überwindung der Schwelle nach Hilfe zu fragen

Mittlerweile gibt es ISOP-Schulsozialarbeit schon länger (zuerst 10 Jahre und seit der kurzen Pause noch bald 6 weitere Jahre!) Eine Schulsozialarbeiterin fasst ein Teil der Entwicklung zusammen:

SchülerInnen wurden dafür sensibilisiert, die Schwelle nach Hilfe zu fragen, zu überwinden.

Wie es früher war

„Also ich brauche diese Psychotante nicht“ – ein Satz der in den Anfängen der Schulsozialarbeit von SchülerInnen öfter zu hören war. SchulsozialarbeiterInnen wurden miteinbezogen, als Probleme schon vorhanden waren. Viele SchülerInnen meinten, mit ihren Problemen selbst klarkommen und diese auch selbst lösen zu müssen.

Wie es heute ist

SchülerInnen haben gelernt, nach Hilfe zu fragen. Sie wurden dafür sensibilisiert diese zu suchen, noch bevor ein Problem entsteht. Viele wissen jetzt, dass es nicht „peinlich“ ist, um Hilfe zu fragen. Sie kommen früh genug, sodass das Entstehen eines Problems vermieden werden kann.

Erfolgsaussichten

Je mehr SchülerInnen Hilfe rechtzeitig in Anspruch nehmen, desto mehr Probleme können vermieden werden. Mit dem Angebot der Schulsozialarbeit werden SchülerInnen für die Hilfe zur Selbsthilfe motiviert. Zu den meisten Problemen muss es gar nicht erst kommen. Sie können vermieden werden, wenn SchülerInnen rechtzeitig nach Hilfe fragen und diese in Anspruch nehmen.

Schulsozialarbeit trägt somit dazu bei, die Schwelle des „Um-Hilfe-Fragens“ zu überwinden.

 

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22
Oktober
2014

Unser Projekt „Heroes“ hat den österreichischen Kinderschutzpreis MYKI 2014 gewonnen!

Österreichischer Kinderschutzpreis MYKI / Klimpt

Österreichischer Kinderschutzpreis MYKI / Klimpt

Die offizielle Preisverleihung fand am 16.10.2014 im Rahmen der Kinderrechte-Gala im Palais Liechtenstein in Wien statt.

 

Frau Mag.a Sonja Köhler wird für Seitenblicke interviewt.

Frau Mag.a Sonja Köhler wird für Seitenblicke interviewt.

 

Was ist das Projekt „Heroes“?

 „Mein Vorbild ist meine Tante!“ Zitat einer Schülerin

Das Projekt „Heroes“, das mit dem Österreichischen Kinderschutzpreis MYKI 2014  in der Kategorie Gesellschaftliche Integration und materielle Sicherheit ausgezeichnet wurde, ist im Rahmen von ISOP Schulsozialarbeit unter der Leitung von Mag.a Sandra Jensen von der Schulsozialarbeiterin Mag.a Sonja Köhler am Ende des Schuljahres 2012/13  an einer 3. Klasse NMS (Neue Mittelschule) in Graz durchgeführt worden. Ziel des Projektes war es, den Jugendlichen eine lebensweltorientierte sowie kreative und lustvolle Möglichkeit zu bieten, sich mit ihrer eigenen beruflichen Zukunft zu beschäftigen und somit eine Ergänzung bzw. Vertiefung zur schulischen Berufsinformation  und –vorbereitung zu schaffen. Ausschlaggebend für die Entwicklung dieser Projektidee war die Beobachtung sowohl der Schulsozialarbeiterin  als auch von Lehrpersonen, dass einerseits immer wieder einige SchülerInnen in dieser wichtigen Schulstufe dem Unterricht fernbleiben, andererseits es für die meisten SchülerInnen sehr schwierig ist, sich auf einer realistischen Basis mit beruflichen Wünschen und Zielen zu befassen. Da die meisten SchülerInnen der Klasse in prekären Lebensverhältnissen aufwuchsen – Eltern mit niedrigem Bildungshintergrund und von Arbeitslosigkeit betroffen, SchülerInnen mit Migrationshintergrund und/oder sonderpädagogischem Förderbedarf- wurde der Fokus stark auf die eigene Lebenswelt gelegt.

Im Projekt „Heroes“ wurde den Jugendlichen die Aufgabe gegeben, ihre Vorbilder zum Thema Schule und Beruf zu interviewen, um daraus eine Radiosendung in Kooperation mit „Radio Helsinki“ zu gestalten. Diese Sendung wurde dann weiter verwendet, um mit SchülerInnen, die vor dem Beenden ihrer Schulpflicht stehen, das Thema Schulabschluss und berufliche Zukunft auf eine kreative und anregende Weise zu bearbeiten.  Es wurde ein innovativer Präventionsansatz zum Thema Jugendarbeitslosigkeit unter direkter Partizipation von Jugendlichen in prekären Lebensumständen und deren LebensweltpartnerInnen gewählt. Dadurch wurde nicht nur am Thema Schulabschluss und berufliche Zukunft, sondern gleichzeitig an der Entwicklung von Kommunikations- und Medienkompetenz gearbeitet. Weiters wurde eine generationenübergreifende Diskussion angeregt, in der die InterviewpartnerInnen Wertschätzung ihrer Expertise erfahren konnten. Durch die Verwendung der Radiosendung für die Berufsorientierung anderer SchülerInnen können die erreichten Ergebnisse des Projekts nachhaltig weiter genutzt werden.

Das Projekt wird aufgrund seines Erfolges in diesem Schuljahr auch an anderen Schulen in angepasster Form von den ISOP SchulsozialarbeiterInnen durchgeführt werden.

Durch die Auszeichnung rückt das zentrale Ziel der Schulsozialarbeit in den Vordergrund, Kinder und Jugendliche im Prozess des Erwachsenwerdens zu begleiten, sie bei einer für sie befriedigenden Lebensbewältigung zu unterstützen und ihre Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und/oder sozialen Herausforderungen und Problemen zu stärken.

Schulsozialarbeit fördert die individuelle und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen – unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Burschen -, indem sie an der Schule Aktivitäten anbietet, durch die SchülerInnen über das schulische Angebot hinaus ihre Fähigkeiten entfalten, Anerkennung erfahren und soziale Prozesse gestalten können. Dabei versteht sich Schulsozialarbeit als Bindeglied zwischen SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern, indem sie Handlungsweisen der Sozialarbeit und Sozialpädagogik in die Schule einbringt.

Wir freuen uns sehr und danken allen Beteiligten, die das Projekt ermöglicht und vor allem jenen, die daran teilgenommen haben!  Diese Auszeichnung ist für uns eine weitere schöne Bestätigung, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

So sieht MYKI aus!

So sieht MYKI aus!

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22
September
2014

Der Nutzen und die Möglichkeiten von Schulsozialarbeit

Jugendliche verbringen immer mehr Zeit in Bildungseinrichtungen, wodurch diesen wachsende Bedeutung zukommt. Für Lehrkräfte wird die Situation stets schwieriger, da sie zunehmend mehr Verhaltensauffälligkeiten bei den SchülerInnen wahrnehmen. Die Gründe dieser Auffälligkeiten können Familienprobleme, Lernschwierigkeiten, Entwicklungskrisen, Konflikte zwischen SchülerInnen oder FreundInnen, aber auch andere Ursachen haben, die jedoch alle Unterstützung durch einen Erwachsenen verlangen. Daher ist es sehr sinnvoll, wenn bereits in den Bildungseinrichtungen Maßnahmen ergriffen werden.

In vielen Ländern wird in diesen Situationen seit Jahrzehnten erfolgreich auf Schulsozialarbeit zurückgegriffen. So bekommen SchülerInnen und Eltern eine Ansprechperson, die keine Lehrperson ist (und daher keine Noten oder Beurteilungen vergibt) und auch nicht zur Schulverwaltung gehört. Für die Eltern gibt es demzufolge eine bei Konflikten neutral vermittelnde Person, die nicht nur die schulinternen Probleme sieht.

Als Ausgangspunkt nimmt die Schulsozialarbeit die bereits vielfach konstatierten gesellschaftlichen Wandlungsprozesse, mit denen sich Kinder und Jugendliche in ihren Lebenswelten konfrontiert sehen. Diese Wandlungsprozesse umfassen die Erosion traditioneller Familienkonzepte, die Zunahme von Scheidungen und alleinerziehenden Menschen sowie „neuer“ Familienformen (Stichwort: Patchwork-Familie), die gesteigerte Erwerbstätigkeit beider Lebenspartner und damit verbunden die Betreuung der Kinder und Jugendlichen außerhalb der eigenen Familie, Fragen der Migration und der Integration von verschiedenen Kulturen, Ethnien oder Religionen oder die Eroberung jugendlicher Lebenswelten durch Internet und Hightech-Medien. Zusätzlich lassen sich in den letzten Jahrzehnten vermehrt prekäre Lebensverhältnisse von Familien entdecken, die als große Herausforderung für eine gelingende Sozialisation von Kindern und Jugendlichen angesehen werden müssen. Darunter fallen vor allem die gestiegene Zahl arbeitsloser Menschen und damit verbunden, die zunehmende Armutsgefährdung von Familien. Diese Herausforderungen ragen gleichsam „von außen“ in die Schule hinein und entfalten dort ihre Wirkungen. Die Schule kann die Fülle an Aufgaben, die ihr zukommt, mangels zeitlicher und personeller Ressourcen nicht mehr ausreichend und zufriedenstellend bewältigen. Die lösungsorientierte Bewältigung dieser Herausforderungen führt oft zu Überforderungen von LehrerInnen, die sich mit einer Akzentverlagerung in ihrer Rolle vom Bildungs- hin zum Erziehungsauftrag konfrontiert sehen, und verlangt nach professioneller Unterstützung. Schulsozialarbeit kann hier, als Ergänzung zum bestehenden (Hilfs)Angebot, einen wertvollen Beitrag leisten, die Institution Schule zu unterstützen und zu entlasten.

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