Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sind verpflichtet, der Kinder- und
Jugendhilfe (KJH) zu melden, wenn ein begründeter Verdacht besteht,
dass ein Kind misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht
wird oder wurde. Viele PädagogInnen wissen aber nicht, wie sie bei einem Verdacht vorgehen sollen. In Schulen mit Schulsozialarbeit können diese als Unterstützung geholt werden. Da es an nur etwa 5% der österreichischen Schulen Schulsozialarbeit gibt, besteht für viele PädagogInnen diese Möglichkeit allerdings nicht.
Das Ministerium für Familien und Jugend hat einen Leitfaden für PädagogInnen erstellt – „Gewalt am Kind erkennen und helfen„. Dort ist nachzulesen wie bei einem Verdacht vorgegangen werden kann bzw. soll, welche Aufgaben die Kinder- und Jugendhilfe hat sowie einen Link zu www.gewaltinfo.at, wo Sie u.a. folgende Info finden:
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Beratungseinrichtungen in Ihrer Nähe
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Antworten zu rechtlichen Fragen
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Einschätzungsskala einer Kindeswohlgefährdung
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Formular zur Mitteilung an die Kinder und Jugendhilfe