Der Kinderrechte-Ausschuss der UNO zeigt in den „Concluding Observations“ einen Querschnitt durch die kinderrechtliche Situation Österreichs. Im letzten Bericht 2012 gab es Lob, aber auch eine Menge Tadel. Positiv hervorgehoben werden z. B. die Verankerung einiger Kinderrechte in der Verfassung, die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre sowie Gesetzesmaßnahmen wie die Novelle des Strafgesetzes, wodurch Kinder besser vor (sexueller) Gewalt geschützt werden sollen.
Während die präventiven, kurativen und Substitutions-Programme zur Kenntnis genommen werden, ist der Ausschuss besorgt über das bei Kindern im Vertragsstaat anzutreffende hohe Ausmaß des Missbrauchs von Alkohol, Tabak, Cannabis und anderen illegalen Drogen, sowie von Depressionen und Fettleibigkeit, oft aufgrund von Armut, Gewalt, dysfunktionalen Familien und der Unfähigkeit der Eltern, mit ihren Kindern zurechtzukommen. Er ist auch besorgt über den Mangel an Betreuungs- und Rehabilitationsprogrammen, womit diese problematischen Situationen bewältigt und die davon betroffenen Kinder unterstützt werden könnten.
Der Ausschuss empfiehlt, seine Anstrengungen zu verstärken, um die Bedürfnisse von Kindern aus dysfunktionalen Familien wahrzunehmen und Maßnahmen zur Minderung der von derartigen familiären Verhältnissen ausgehenden psychischen Auswirkungen und zum Ausbau von Betreuungs- und Rehabilitationsprogramme für Kinder zu ergreifen, die unter der Sucht nach Alkohol, Tabak, Cannabis und anderen illegalen Drogen beziehungsweise unter Depressionen und Übergewicht leiden.
Weiters stellt der Ausschuss mit Besorgnis fest, dass ein Mangel an staatlich finanzierten frühkindlichen Betreuungseinrichtungen für Kinder unter fünf Jahren besteht und dass es regionale Unterschiede hinsichtlich der Verfügbarkeit, Kosten und Öffnungszeiten der vorschulischen Erziehungseinrichtungen gibt. Auch ist er besorgt, dass das parallele Schulsystem, welches die Ausbildung nach der Grundschule einerseits in einen beruflichen und andererseits in einen allgemeinen Bildungsweg aufteilt, Migrantenkinder benachteiligt. Außerdem ist der Ausschuss besorgt über das Fehlen einer umfassenden Strategie und Gesetzgebung zu einer integrativen Bildung.
Der Ausschuss empfiehlt Maßnahmen für einen leistbaren und flächendeckenden Zugang zu entsprechender frühkindlicher Betreuung und vorschulischer Erziehung ergreifen. Er empfiehlt auch, der Vertragsstaat möge seine Anstrengungen verstärken, um Kindern mit Migrationshintergrund Chancengleichheit in der Bildung zu ermöglichen, mitunter durch besondere Fördermaßnahmen zur Reduzierung von Sprachbarrieren, und die Einführung eines Integrationssystems für den Bereich der öffentlichen Pflichtschulen in Erwägung zu ziehen, wie von der unabhängigen Expertin im Bereich der kulturellen Rechte. Der Ausschuss empfiehlt ferner, dass der Vertragsstaat eine umfassende Strategie und Gesetzgebung zu einer integrativen Bildung einführen möge.
FAZIT: Auch wenn bereits viel passiert ist, so bleibt noch einiges zu tun!
Link zum vollständigen Bericht: hier!
Link zum Originaltext: UN-Konvention über die Rechte des Kindes