Auch die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs widmen den Kinderrechten auf ihrer Homepage einen besonderen Schwerpunkt. Die Kinderrechte werden – wie unten dargestellt – auf anschauliche Weise verständlich erklärt, wobei auch die Bedeutung der Familie hervorgehoben wird.
„Kinderrechte sind das, was Kinder brauchen, damit es ihnen gut geht“.
Mit diesem Zitat eines 8jährigen Teilnehmers an einem Kinderrechteworkshop lässt sich der Inhalt der Kinderrechtskonvention kurz und prägnant zusammenfassen. Die Kinderrechte lassen sich thematisch in drei große Gruppen einteilen:
Versorgungsrechte: Zu den Versorgungsrechten zählen zum Beispiel das Recht auf angemessenen Lebensstandard (einschließlich Nahrung und Unterkunft), auf Zugang zu Gesundheitsdiensten, und auf Bildung.
Schutzrechte: In die Gruppe der Schutzrechte fallen zum Beispiel das Verbot jeglicher Form von Gewalt gegen Kinder und der Schutz vor sexueller und wirtschaftlicher Ausbeutung.
Beteiligungsrechte: Die Beteiligungsrechte besagen, dass Kinder das Recht auf eine eigene Meinung haben, das Recht sich zu versammeln, ebenso wie ein Recht auf soziale Integration und das grundsätzliche Recht auf Partizipation in allen Angelegenheiten, die Kinder betreffen.
Ein wesentlicher Aspekt in der Kinderrechtskonvention ist auch die Bedeutung der Familie. Die Eltern sollen in ihrer Eigenverantwortung gestärkt und unterstützt werden (z.B. auch durch ausreichende Kinderbetreuungseinrichtungen); das Recht aller Kinder, mit ihren Familien zusammenzuleben (Familienzusammenführungen) ist ebenso in der Konvention enthalten, wie das Recht des Kindes auf beide Elternteile, wenn diese getrennt leben.
Anlässlich des 25jährigen Jubiläums der UN-Konvention der Kinderrechte und der in Graz stattfindenden Gala der Kinderrechte haben Grazer Schülerinnen ihre Vorstellungen in Bezug auf die Kinderrechte malerisch umgesetzt. Die Bilder werden auch auf der Gala ausgestellt.