18
Juni
2014

Workshop im Rahmen der Fachtagung

Am 24. und 25. April 2014 fand die Tagung „Sozialarbeit – falsch verbunden? Zukunft von Praxis und Forschung, Profession und Wissenschaft“ des August-Aichhorn-Instituts für Soziale Arbeit in Kooperation mit dem obds Landesgruppe Steiermark an der FH JOANNEUM in Graz statt. Bei dieser Tagung war auch die Schulsozialarbeit mit zwei Workshops vertreten, die gemeinsam von Wolfgang Laskowski und Robert Kern geleitet wurden. Im Folgenden werden die Ergebnisse der Diskussionen aus den beiden Workshops zusammengefasst:

 

Themen zur Schulsozialarbeit

Vor dem Hintergrund der Evaluierungsergebnisse aus 2010 haben sich die Schulsozialarbeit bzw. ihre Themen nicht wesentlich verändert. Die Diskussionspunkte im Workshop kreisten um folgende Argumente:

Schulsozialarbeit im System Schule

Welche Erwartungen werden dem System „Schule“ von der Bevölkerung entgegen gebracht? (Stoffvermittlung, Disziplinierung, Erziehung) und welche Verhaltenserwartungen ergeben sich daraus für LehrerInnen? Das professionelle Selbstverständnis von LehrerInnen kann zu einem wesentlichen Reibungspunkt für die Schulsozialarbeit bzw. ihr Aufgabengebiet werden. (Dient Schulsozialarbeit dazu, die SchülerInnen ruhig zu stellen um Unterricht zu ermöglichen oder geht man von der Bildung am „ganzen Menschen“ und einem umfassenden Bildungsbegriff aus)

SchulleiterInnen stellen eine Institution dar, die für die erfolgreiche Etablierung von Schulsozialarbeit an einer Schule zentrale Bedeutung hat. Die Schulleitungen können sich zwar die LehrerInnen des Kollegiums nicht aussuchen, bestimmen aber wesentlich mit, wie Aufgaben in der Schule wahrgenommen werden können/müssen, welche Handlungsspielräume es gibt und wie die einzelnen Berufsgruppen miteinander umgehen. Letzten Endes bestimmen SchulleiterInnen mittelbar den Partizipationsgrad für Kinder und Jugendliche (Wie viel Partizipation haben die LehrerInnen? Wie viel Partizipation der Kinder/Jugendlichen ist gewünscht? Was kann Schulsozialarbeit hier beitragen? Wann dürfen SchülerInnen zur Schulsozialarbeit?)

Schulsozialarbeit gilt (gesetzlich gesehen) nach wie vor als schulfremdes Personal. Dies erfordert die Einverständniserklärung der Eltern, damit Kinder/Jugendlichen ungehindert zur Schulsozialarbeit gehen dürfen. Eine gesetzliche Verankerung der Schulsozialarbeit im SchuG würde dieses Problem lösen. Andererseits gibt die Schulsozialarbeit dadurch auch Handlungsspielraum auf.

Von der Schulsozialarbeit zu erwarten, das Schulsystem grundlegend zu revolutionieren, ist und bleibt eine Überfrachtung der Funktion der Schulsozialarbeit und eine Überforderung der SchulsozialarbeiterInnen an den Schulen. Die Schulsozialarbeit kann lediglich neue Sichtweisen auf Problemstellungen, alternative Handlungsmöglichkeiten in Problemsituationen aufzeigen.

 

Trägermodelle der Schulsozialarbeit

Es gibt zur Schulsozialarbeit unterschiedliche Trägermodelle, die unterschiedliche Vor- und Nachteile beinhalten. Wichtig dabei ist es, die jeweils impliziten Auswirkungen bzw. Folgen der Implementierung eines Trägermodells zu beachten. In Abhängigkeit vom institutionellen Hintergrund (freie Trägerschaft, Jugendamt oder Schule) sind sowohl Auftrag als auch Zielsetzung der Schulsozialarbeit beeinflusst.

 

Perspektiven für die Schulsozialarbeit

Von besonderer Bedeutung ist die Schaffung eines beruflichen Selbstverständnisses für Schulsozialarbeit. Dies könnte einerseits über (bereits bestehende) Vernetzungsaktivitäten oder Dachverbände funktionieren. Andererseits sollte es auch Bestrebungen hinsichtlich einer Vereinheitlichung der Konzepte und Qualitätsstandards geben.

Das Berufsprofil der Schulsozialarbeit charakterisiert sich in der täglichen Praxis und beinhaltet somit die Herausforderung für die SchulsozialarbeiterInnen, ständig das eigene Aufgabenfeld zu reflektieren und sich auch in Abgrenzung zu üben.

Andererseits bietet Schulsozialarbeit für die Schule die Möglichkeit einer Perspektivenerweiterung, da durch die Reflexion des eigenen Aufgabenfeldes und Berufsprofils auch die Demarkationslinien zu anderen Berufsfeldern hervortreten. Schulsozialarbeit kann somit auch als Reflexionshilfe für bereits etablierte (verknöcherte) Strukturen dienen.

Schulsozialarbeit kann/soll die Partizipationsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in der Schule fördern. Durch die SchulsozialarbeiterInnen sollen Entwicklungsprozesse angeleitet, physische und kognitive (Frei-)Räume geschaffen werden.

 

Fragen an die Sozial(arbeits-)forschung

Aus den oben genannten Punkten ergeben sich u.a. folgende Fragen an die Forschung:

 

Welche subjektiven Theorien haben Kinder/Jugendliche, wenn es um ihre zukünftige Entwicklung, ihre Gesundheit etc. geht? Welche Lebensentwürfe?

Professionsforschung: Berufsbilder, berufliches Selbstverständnis, Klärung des Begriffs der Professionalität der unterschiedlichen Berufsgruppen im System Schule, allen voran der Schulsozialarbeit.

Wirkungsforschung: Welche Auswirkungen zeigen sich durch Schulsozialarbeit an Schulen? Welche Rahmenbedingungen wirken sich förderlich aus, welche hinderlich?

Demographische Entwicklung/gesellschaftliche Entwicklung: Zunahme von Kindern/Jugendlichen mit Migrationshintergrund in der Schule, Ökonomisierung der Bildung, Kosteneffizienz der Sozialen Arbeit.

 

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