1
April
2014

Schulsozialarbeit in Schweden

Die schwedische Regierung hat in den 40er-Jahren eine Untersuchung der Arbeit der Schule verordnet und hat Folgendes festgestellt:

„Als allgemeines Prinzip der Untersuchung der Arbeit der Schule sollte festgehalten werden, dass das ultimative Ziel der Schule nicht Wissensvermittlung sein sollte, sondern Erziehung im weitesten und tiefsten Sinne.“

Auf diesem Gedanken beruht die Aufgabe der SchulsozialarbeiterInnen, die es seit den 40er-Jahren gibt, seit den 50er-Jahren flächendeckend.

Im Jahr 1974 wurde im Schulgesetz festgelegt, dass Schulsozialarbeit vorbeugend arbeiten und wirkensollte, da Einsätze erfolgen sollten, bevor es brennt bzw. das Problem schwerwiegende Konsequenzen hat. Die Schule ist für die SchülerInnen da – die Schule soll sich an die Bedürfnisse des Kindes anpassen, anstatt die SchülerInnen verändern zu wollen.

Die erforderliche fachliche Qualifikation, um als SchulsozialarbeiterIn tätig sein zu dürfen, ist eine abgeschlossene Ausbildung als SozialarbeiterIn oder eine entsprechende Ausbildung. SchulsozialarbeiterInnen sollten Fachwissen haben in:

● Verhaltenswissenschaften

Sozialwissenschaften

Soziologie

Psychologie

Recht

Politikwissenschaften

Sozialem Wandel

SchulsozialarbeiterInnen sind in den Schulbetrieb integriert und Teil des Mobbingteams und SchülerInnengesundheitsteams. Letzteres besteht normalerweise aus SchulpsychologIn, SchulsozialarbeiterIn, Schulkrankenschwester und SonderpädagogIn im Sinne eines ganzheitlichen Bildes vom Kind bzw. der Lösung des Problems.

Ziele für das SchülerInnengesundheitsteam

Geistige und körperliche Gesundheit aufrechterhalten und verbessern sowie einen gesunden Lebensstil fördern.

Durch Gesundheitsumfragen Probleme und Symptome in einem frühen Stadium erkennen.

SchülerInnen mit speziellen Bedürfnissen unterstützen.

● Zu einem sicheren und gesunden Arbeitsumfeld beitragen.

● Verletzungs- und Gesundheitsrisiken erkennen.

● Den SchülerInnen Wissen über gesunde und ungesunde Lebensweisen vermitteln.

Die Regeln für die Vertraulichkeit des SchülerInnengesundheitsservices sind anders als jene an der Schule, und zwar sind sie entschieden strenger.

SchulsozialarbeiterInnen arbeiten auf folgenden Ebenen:

Individuum

● Gruppe

● Organisation

● Gesellschaft

Ziel der Schule

Alle SchülerInnen sollen die Lernziele erreichen und sich in einer Umgebung, die Lernen fördert, sozial und emotional entwickeln.

Schulsozialarbeit soll eine soziale und psychosoziale Perspektive in die Entwicklung der pädagogischen Tätigkeiten einbringen.

Ziele für die/den SchulsozialarbeiterIn

—● Zur-Verfügung-Stellen von Fachwissen im Bereich Sozialarbeit.

—Mitwirken auf individueller, gruppenbezogener, organisatorischer und gesellschaftlicher Ebene.

—● Mitwirken am Erreichen der Lernziele der SchülerInnen.

●—   Beachten von SchülerInnen aus sozial benachteiligtem Umfeld.

—   Einen Beitrag leisten zur Sonderpädagogik und zur sozialen und emotionalen Entwicklung der SchülerInnen.

—  Zusammenarbeiten mit außerschulischen Behörden.

—  Mobbing, Diskriminierung und Belästigung vorbeugen und entgegenwirken.

— Mitarbeit an der Krisen- und Katastrophenvorsorge an den Schulen (Teilnahme am Krisenteam).

Kooperation

—  Durch Zusammenarbeit und Kooperation mit dem Lehrpersonal sorgt der/die SchulsozialarbeiterIn für ein gutes Lernumfeld, für die Vorbeugung von psychischen Erkrankungen, Mobbing, Misshandlung, Diskriminierung und Belästigung.

Aufgaben

—  Die Arbeit des/der SchulsozialarbeiterIn ist fokussiert auf die Gesundheit der SchülerInnen, Lernen und Entwicklung.

—  Fördernde und vorbeugende Arbeit.

—  Soziale Erhebungen betreffend SchülerInnen.

—  Dialog mit SchülerInnen, Eltern, LehrerInnen und anderen Beteiligten.

—  Unterstützende Gespräche mit SchülerInnen.

—  Arbeit mit SchülerInnen in Gruppen und Klassen.

—  Supervision und Beratung von LehrerInnen.

—  Kooperation zwischen Schule, Sozialeinrichtungen, Jugendpsychiatrie und Polizei.

—  Krisenmanagement.

—  Informationen über Schülerbeihilfen.

—  Aufklärung der LehrerInnen hinsichtlich Missbrauch von Alkohol, Drogen, Tabak und Doping.

 

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