4
Februar
2020

Kinderrechte: Eine Einführung

Kinder und Jugendliche haben ebenso wie Erwachsene Rechte. Es ist wichtig, dass Kinder über ihre Rechte informiert werden, um diese auch leben zu können. Die Verantwortung, dass sie diese kennen, tragen die Erwachsenen. Kinder, die von klein auf erfahren, dass sie geachtet werden, lernen dadurch auch ihre Mitmenschen zu respektieren und sich dafür stark zu machen (vgl. Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V. 2014, S. 1).

Dieses wichtige Thema ist auch für das Zusammenleben in der Schule sehr wichtig, weil die Schule ein wesentlicher Teil der Lebenswelt der Kinder ist. Deshalb ist es auch die Aufgabe der Erwachsenen in der Schule, Schüler*innen über ihre Rechte aufzuklären und zu informieren (vgl. Student 2015, S. 3).

In den Lehrplänen für Schulen sind viele Inhalte zu dieser wichtigen Thematik festgeschrieben. Schüler*innen sollen für ihre Rechte sensibilisiert werden und sie sollen deren Bedeutung begreifen lernen. Ihnen soll die Möglichkeit gegeben werden, an demokratischen Entscheidungen im Rahmen Schule mitzuwirken und sich Entscheidungsfähigkeit anzueignen. Weiters wird festgehalten, dass es eine Vielfalt des Zusammenlebens gibt und Gleichberechtigung und -behandlung eine tragende Rolle spielen. Mittels der Schlagworte Toleranz bzw. Akzeptanz sollen Kinder Verständnis für verschiedene Kulturen, Lebensweisen und Traditionen entwickeln sowie erkennen, dass jede/r das Recht z.B. auf Religionsfreiheit hat. Geschützt vor Gewalt und sozialer Ausgrenzung sollen Schüler*innen erlernen und erleben, wie es ist, ein gleichwertiges Mitglied in der (Schul-)Gesellschaft zu sein (vgl. BMBWF 2012, S. 91ff.).

Aufgrund der oben genannten Punkte ist es den ISOP Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern ein besonderes Bedürfnis, das Thema Kinderrechte zu bearbeiten. In den Volkschulen und NMS werden die Inhalte mit unterschiedlichen Methoden altersadäquat vermittelt.

 

 

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